AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften
Für Vertragspartner gelten die vorliegenden gleichlautenden AGB.
1. Allgemeines
Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die Alpin Rentals GmbH und ihre Tochtergesellschaften mit Ihren Gästen einen Beherbergungsvertrag abschließen. Die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften betreuen und stellen Unterkünfte in 5710 Kaprun, 5700 Zell am See, 5753 Saalbach-Hinterglemm, 5771 Leogang , 5542 Flachau, 6543 Nauders und 6764 Lech entsprechend dem aktuellen Angebot zur Durchführung der Beherbergung von Gästen.
Die Unterkunft wird dem Gast für die vereinbarte Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubs- und Beherbergungszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Der Vertragsschluss findet im Vollausnahmebereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) statt.
2. Leistungen und Preise
Die Leistungen der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften ergeben sich aus deren Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise folgen aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reservierungsbestätigung. Sofern in der Reservierungsbestätigung nicht gesondert ausgewiesen, sind in den aufgeführten Preisen die Kosten für den gewöhnlichen Energieverbrauch enthalten.
Nicht im Mietpreis enthalten sind vom Gast gewünschte Zusatzleistungen (zB zusätzliche Reinigung, zusätzliche Bettwäsche etc.). Mit der Buchung bietet der Gast der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften als Beherberger den Abschluss eines Vertrages über das vom Gast ausgewählte Objekt verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Die Buchung erfolgt für alle darin benannten Teilnehmer. Für deren vertragliche Verpflichtung hat der Gast als Vertragspartner der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen.
Die elektronisch zur Verfügung gestellten Informationen (Leistungsbeschreibungen, Preiskalkulationen..) sind für die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften bindend, wobei sich die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften jedoch ausdrücklich vorbehält, eine Änderung dieser Angaben vorzunehmen. Über derartige Änderungen wird der Gast spätestens bei Anreise unterrichtet.
Weicht die Annahmeerklärung der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften vom Inhalt der Buchung des Gastes ab, so ist darin ein neues Angebot zu sehen. Gegebenenfalls zur Verfügung gestelltes Bildmaterial der Beherbergungsobjekte gibt nicht zwingend exakt dasselbe vom Gast angemietete Beherbergungsobjekt wieder.
3. Zahlung und Kaution
Der Gast ist verpflichtet eine sofortige Anzahlung von 100% des gesamten Mietpreises (Flexible und Non Refundable Rate) nach deren Erhalt vor Reiseantritt zu leisten. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist das gesamte Beherbergungsentgelt, einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen, zum Aufenthaltsbeginn zur Zahlung fällig und an die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften zu leisten.
Leistet der Gast die Anzahlung oder Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen oder wenn der Betrag fällig ist und die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, so kann diese nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und gegenüber dem Gast Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen.
Der Gast ist verpflichtet, an die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften eine Sicherheit für überlassene Schlüssel, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände je nach Ausstattungskategorie zu leisten, jedenfalls aber mindestens € 300,00 zu leisten. Die Kaution ist jedenfalls vor Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen und ist nicht verzinslich. Sie wird ohne Verzug nach Beendigung des Aufenthaltes, spätestens binnen 30 Tagen (abhängig von der Kreditkartenfirma) nach Abreise, und ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft bei Abreise des Gastes an diesen zurückerstattet. Bei einer Zahlung mit Kreditkarte, wird der Betrag sofort abgebucht.
4. Mietdauer
Am Anreisetag stellt die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften die Unterkunft dem Gast zwischen 16.00 und 18.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Gast die Unterkunft der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften zwischen 08.00 bis 10.00 Uhr geräumt übergeben. Die Unterkunft hat der Gast besenrein zurückzustellen, allfälligen Abfall zu entsorgen und die Betten abzuziehen. Der Gast ist verpflichtet, bei Ankunft ein Check-In-Formular und bei Abreise ein Check-Out- Formular auszufüllen, in dem die näheren Umstände und Gegebenheiten des Aufenthaltes sowie hinsichtlich der Ausstattung der Unterkunft vermerkt sind. Beanstandungen betreffend die Unterkunft hat der Gast bei Übernahme derselben unverzüglich anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich die Unterkunft samt Inventar in verabredeten und vertragsgemäßen Zustand befunden hat.
5. Rücktritt und Nichtanreise
Im Falle des Rücktrittes bleibt der Anspruch der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen grundsätzlich bestehen und zwar gemäß den nachstehenden Bestimmungen:
Der Gast hat die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe:
Stornierung und Rücktritt bis 14 Tage vor Ankunftstag:
0 % der Kosten Stornierung und Rücktritt ab 13-0 Tage vor Ankunftstag:
100% der Kosten
spätere Stornierung und Rücktritt oder Nicht-Anreise bzw. im Falle der unterlassenen Mitteilung
100% der Kosten außer bei Buchung der Non Refundable Rate müssen 100% sofort bezahlt werden.
Dieser Betrag ist nicht mehr erstattbar!
Die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften sind berechtigt, im Falle der Bezahlung mittels Kreditkarte des Gastes diese Beträge von dieser abzubuchen.
(Fristenlauf versteht sich ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Stornierungs- bzw. Rücktrittserklärung bei der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften zu richten, hat schriftlich zu erfolgen und ist bindend. Bis zum Beginn des Aufenthaltsantritts kann der Gast verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dessen Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften sind berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn seiner Teilnahme besondere
Mietererfordernisse, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Gast und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten allenfalls entstehenden Mehrkosten. Die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften haben sich im Falle der Stornierung und des Rücktrittes des Gastes im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes ohne Verpflichtung zu besonderer Mühewaltung und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
Die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften haben sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Sie ist ungeachtet dessen berechtigt, alternativ vom Vertrag zurückzutreten und anstelle des Anspruches auf den Mietpreis Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Im Falle des Vertragsrücktrittes der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften vor Antritt des Aufenthaltes, aus Gründen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, entsteht für den Gast ein Wahlrecht, kostenfrei und unter Erstattung bereits geleisteter Zahlungen vom Vertrag zurück zu treten oder die Zurverfügungstellung eines gleichwertigen Mietobjektes zu verlangen, wenn die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften in der Lage sind, ein solches ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten.
6. Haftung / Verjährung
Die vertragliche Haftung der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften sowie ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt sich grundsätzlich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, für alle anderen Schäden als Personenschäden. Die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften haften insbesondere nicht in Fällen höherer Gewalt (zB Brand, Stromausfall, Internetausfall, Umstände die nicht in der Sphäre von Alpin Family liegen etc.) Eine Haftung für das Verhalten von Dritten ist ausgeschlossen. Die Haftung der Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften aus unerlaubter Handlung ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den Mietpreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt je gemietetem Objekt.
7. Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der zu den Unterkunftsräumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und beweglichen Sachen ist der Gast ersatzpflichtig, auch wenn diese Beschädigungen von seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden sind. In den Unterkunftsräumen entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften oder einer von dieser benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig angezeigte Verursachung entstandenen Folgeschäden ist jedenfalls der Gast ersatzpflichtig. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen zudem Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen bzw. vor Antritt von diesem berechtigt zurücktreten. Konsumierte Mietzeit ist aliquot zu bezahlen.
Er hat zuvor der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn dass die Abhilfe unmöglich ist, von der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften erkennbares Interesse des Gastes, sachlich gerechtfertigt, oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthaltes unzumutbar ist.
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nicht erlaubt. Verstöße hiergegen berechtigen die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften zu außerordentlichen Auflösung des Gastaufnahmevertrages. Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften können den Mietvertrag unverzüglich auflösen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften den Betrieb der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften bzw. die Durchführung des Aufenthaltes – auch von anderen Gästen - nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt scheint. Löst Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften den Vertrag aus diesen Gründen berechtigt auf, so bleibt die gänzliche Zahlungsverpflichtung des Gastes samt allfälliger Schadenersatzpflichten des Gastes aufrecht.
8. Check In (Anreise) und Check Out (Abreise) außerhalb der Geschäftszeit
Check In: Bei Check In wird wie folgt verrechnet:
20.00 bis 22.00 Uhr: € 50,00 exkl. USt | 22.00 bis 0.00 Uhr: € 100.00 exkl. USt..Nach 0.00 Uhr ist ein Check In nicht mehr möglich. Bei Unterkünften in denen Keylock verfügbar ist, wird bei einem Check In nach 20:00 Uhr und vor 08:00 Uhr für die Vorbereitung des Keylock € 25,00 exkl. USt verrechnet.
Check Out:
Die Unterkunft ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand, gem Pkt 4. zu räumen. Im Falle einer verspäteten Räumung der Unterkunft, sohin nach 10.00 Uhr, sind die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften berechtigt, die Kosten eines weiteren Halbtages laut Angebot in Rechnung zu stellen, mind. aber € 50,00. Ab einer Abreise nach 16.00 Uhr werden 100% des Tagespreises verrechnet. Diese Vertragsbedingungen berechtigen die Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften bei nicht ordnungsgemäßer Abreise, für den Fall von hinterlassenen Schäden, die geleistete Kaution im Ausmaß der tatsächlichen Schäden bzw. im Ausmaß der bedingungsgemäßen Zurückbehaltungsrechte und Ansprüche einzubehalten. Wurde der Check -Out am Tag vor der Abreise durchgeführt und erfolgt diese vor 08.00 Uhr morgens des nächsten Tages, behält sich Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften das Recht vor, die einbezahlte/geleistete Kaution, bis zur Besichtigung der Unterkunft durch das Personal der Alpin Family GmbH und ihrer Tochtergesellschaften, einzubehalten. Die einbezahlte/geleistete Kaution wird nach der Besichtigung im Nachhinein rückerstattet. Die Bestimmungen des Punkt 4 bleiben hiervon unberührt.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Alpin Family GmbH und ihre Tochtergesellschaften behalten sich die jederzeitige Änderung dieser Geschäftsbedingungen ohne vorherige Ankündigung vor.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Vereinbart wird die Anwendbarkeit ausschließlich österreichischen Rechts unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für Kaprun zuständig. Erfüllungsort ist jedenfalls Kaprun als Beherbergungsort. Die Vertragsteile bestätigen, dass die Vertrags- und Verhandlungssprache jeweils deutsch ist und sie den Inhalt dieser AGB zur Kenntnis genommen haben.
11. Elektronische Reisepasskopien
Mit Bezug auf das österreichische Meldegesetz und zur Feststellung Ihrer Identität nehmen wir bei Check-in eine elektronische Kopie Ihres Reisepasses. Diese elektronische Kopie wird nicht an Dritte weitergegeben und sechs Monate nach Abreise gelöscht.
12. Datenschutzerklärung Gästekarte /Gästemeldung
Die von Ihnen angegebenen Daten sind für die amtliche Gästemeldung erforderlich und werden an die Gemeinde weitergeleitet. Darüber hinaus können die Daten, unter Voraussetzung Ihrer Einwilligung, zur Identifikation Ihrer Person innerhalb des Joker Card / Flachauer Card / Zell am See Kaprun Sommercard oder des Saalfelden Leogang Card Systems herangezogen werden. (abhängig davon, in welcher Region sich Ihre Unterkunft befindet und welche Karte Sie in der Buchung inkludiert haben). Die Daten können von Tourismusverband, den Bergbahnen sowie dem Systembetreiber CapCorn bzw. Feratel eingesehen werden. Durch die Nutzung der Gästekarte werden Zutritte an den Einrichtungen der Leistungspartner erfasst und zeitlich befristet gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Als Hauptreisender bzw. Reiseleiter erklären Sie, allfällige von Ihnen namhaft gemachte Mitreisende darüber in Kenntnis zu setzen und deren Zustimmung gleichermaßen zu erwirken.
Die Tochtergesellschaften der Alpin Family GmbH sind:
APSK Betriebs GmbH & Co KG (AvenidA Panorama Suites Kaprun) | FN 458192 M
24BAK Betriebs GmbH & Co KG (24 by AvenidA Hotel & Residences Kaprun) | FN 474768 P
SGBAL Betriebs GmbH & Co KG (Stockinggut by AvenidA Hotel - Residences) | FN 486505 Z
Alpin Rentals SUR GmbH | FN 287963 A
AMLK Betriebs GmbH & Co KG (AvenidA Mountain Lodges Kaprun) FN 534205 X
AMLS Betriebs GmbH & Co KG (AvenidA Mountain Lodges Saalbach) | FN 534204 W
SGSZ Betriebs GmbH & Co KG (Ski & Golf Suites Zell am See) | FN 534209 B
MLR Betriebs GmbH & Co KG (The House, Zell am See) | FN 486503 X
Elements Betriebs GmbH & Co KG (Elements Resort, Zell am See) | FN 511355 V
Glemm Betriebs GmbH & Co KG (Glemm by AvenidA) | FN 529423 P
Flachauerhof Betriebs GmbH & Co KG (Flachauerhof) | FN 558861 F
Nikolaus Betriebs GmbH & Co KG (Nikolaus by AvenidA) | FN 556256 Z
TGHZ Betriebs GmbH & Co KG (The Gast House) | FN 577220 D
NMA Betriebs GmbH & Co KG (Mein Almhof) | FN 577221 F
Nauders Gastronomie GmbH & Co KG (LUIS Restaurant) | 599910 X
SAN Betriebs GmbH & Co KG (Schwarzer Adler Nauders) | FN 599908 V
NMA Suites GmbH & Co KG (Suites by Mein Almhof) | FN 599909 W
Burgwald Betriebs GmbH & Co KG | FN 558861 F